(57) Hauptanspruch; Tor, insbesondere für Ballspiele, dadurch
gekennzeichnet, dass durch zusammengesteckte
Rohrelemente aus einem Kunststoff, insbesondere Rohre,
Bögen und Abzweige, ein ein Netz tragender Rahmen ausgebildet
ist.

(57) Hauptanspruch; Tor, insbesondere für Ballspiele, dadurch
gekennzeichnet, dass durch zusammengesteckte
Rohrelemente aus einem Kunststoff, insbesondere Rohre,
Bögen und Abzweige, ein ein Netz tragender Rahmen ausgebildet
ist.