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Biertischerhöhung

(57) Hauptanspruch: Biertischerhöhung mit konischer Nut
(4) zur Aufnahme von Tischen von Bierzeltgarnituren, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die konische Nut (4) zur
Aufnahme der Biertischgestelle von oben nach unten bis
zum mittleren Quertries (2) von 18 auf 21 mm erweitert.

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