(57) Zusammenfassung: Die gegenwärtige Klimaanlage in der Autoindustrie besteht aus zwei separaten Anlagen.
Einerseits für die Entwicklung der Kälte durch klassisches
Kühlsystem mit Kompressor, Kühlmittel und Druckrohrleitungen
und andererseits für die Gewinnung der Wärme
aus der Motorkühlung. Beide Systeme funktionieren nur
bei laufendem Motor. Durch Synchronisierung der beiden
Systeme durch Einstellung der Luftklappen im Lüftungssystem
wird die gewünschte Temperatur im Inneren des
Wagens erreicht. Dieses Problem wird gem. Erfindung durch die Merkmale,
daß die thermoelektrischen Halbleiter (Peltier-Elemente als Wärme- bzw. Kälte-Erzeuger) in einem Rohrgehäuse mit einem Gebläse untergebracht sind, gelöst (Abb. 2).
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere
darin, daß statt eines Kühlsystems mit Kompressor, Kühlmittel und Druckrohrleitungen nur ein kurzes Rohrgehäuse mit Reduzierung für Anschluß am vorhandenen Lüftungssystem in jedem Wagen auch nachträglich eingebaut werden kann. Die Erzeugung von Wärme
bzw. Kälte erfolgt durch die Spannungsumpolung. Die
Vorrichtung gem. Erfindung funktioniert auch bei stehendem
Motor. Das Anwendungsgebiet ist allgemein die Autoindustrie,
in der Luftfahrt, die Cockpit-Kabine und das Gebiet der
Medizin.