(57) Zusammenfassung: Bei einer Vorrichtung zum Abwehren von Schnecken
von Pflanzungen mit einer Beetumrandung, dessen untere
Berandung in das Erdreich eingelassen und und dessen
obere Berandung aus dem Erdreich herausragt, wird
vorgeschlagen, an der Beetumradung im Bereich der oberen
Berandung eine nach der Beetaußenseite hin spiralig
gewundenen Kragen auszubilden, der sich über die Länge
der Beetumrandung erstreckt und etwa im tiefsten Punkt
der ersten Spiralwindung einen in Längsrichtung der
Beetumradung ausgerichteten Spalt aufweist, dessen bei
Blick in Richtung zum Spiralinneren erstes Ufer mit nach
unten hängenden Fransen/Streifen ausgestattet ist.