(57) Zusammenfassung: Bei einer Erfindung soll ein Werkstück (5) mittels einer
Vorrichtung (1) und einem darin eingesetzten Trennmesser (11) durchtrennt werden.
Es ist Aufgabe der Erfindung eine möglichst gratfreie und
ebene Schnittfläche an der Schnittfläche des Werkstückes
(5) zu schaffen und die Wandung des Werkstückes (5) soll
nicht verformt werden.
Dies wird dadurch erzielt, dass der Vorrichtung (1) eine in
das Werkstück (5) einführbare als Widerlager wirkende
Haltematrize (21) zugeordnet ist, und dass die Haltematrize
(21) eine in Richtung des Trennmessers (11) weisende
zu dessen zumindest teilweisen Aufnahme geeignete
schlitzartige Öffnung (22) aufweist sowie mittels des
Trennmessers (11 ), das zwei unterschiedliche Stanz-Schneid-
Bereiche (12) aufweist, die unmittelbar aneinander
angrenzen, und dass der Stanzbereich im Querschnitt
rechteckförmig, schlitzartig, sternförmig oder mit seitlich
angeordneten runden, rechteckigen oder spitzwinkeligen
Nasen und der Schneidbereich als messerartige Schnittkante
(14) ausgebildet sind.