(57) Zusammenfassung: Bei einer Montagevorrichtung für
eine Antriebswelle eines Kraftfahrzeuges ist auf deren einem
Ende ein Radzapfen (55) und auf deren anderem
Ende eine Gelenkkupplung (69) aufgesetzt, wobei jeweils
endseitige Faltenbälge (24) zum einen auf der Antriebswelle
(8) sowie dem Radzapfen (55) und zum anderen auf der
Antriebswelle (8) sowie der Gelenkkupplung (69) festgelegt
sind. Hierbei sind in einer automatischen Fertigungsstraße
(1) jeweils mindestens eine Faltenbalgmontagevorrichtung
(2), eine Radzapfenmontagevorrichtung (3), eine Gelenkkupplungsmontagevorrichtung
(4), eine Befettungsvorrichtung (5) und eine Faltenbalgverschlussvorrichtung (6) hintereinander
angeordnet.