(57) Zusammenfassung: Vorrichtung zur Aufbereitung von
Flüssigkeiten zwecks Sterilisation und Elimination von darin
enthaltenen Schadstoffen, dadurch gekennzeichnet,
das sich in mindestens einem Hohlkörper mindestens eine
UV-Lichtquelle (4), mindestens eine Ultraschallquelle (2),
mindestens eine Entgasungsvorrichtung (3), mindestens
ein Flüssigkeitseintritt (5) und mindestens ein Flüssigkeitsaustritt
(6) befinden.