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Trageanordnung zum gemeinsamen Transport von Skistöcken und Skiern

(57) Zusammenfassung: Trageanordnung zum gemeinsamen
Transport von Skistöcken und Skiern, die beim Transport
mit der Skibremse zusammengehalten und mit einer Tragvorrichtung
verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass
die beiden Skistöcke (1) mit den Schlaufen (9) der Handgriffe
(8) mit dem Vorderblatt (5) der Skier (2) verbunden
sind, wobei die Skistöcke (1) jeweils mit einer unverlierbaren
Skistockhalterung (11) versehen sind, die in Höhe des
unteren Drittels des Stockschaftes (12) fixiert ist und eine
Befestigungsöse (13) aufweist, die beim Zusammenschluss
der Skier (2) an den Bremskralle (7) der Skibremse
(3) befestigt ist.

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