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Diebstahlschutz für WLAN-Access Points

(57) Hauptanspruch: Hiermit werden folgende Schutzansprüche
für den Diebstahlschutz geltend gemacht

  1. die gebogene, geschraubte, genietete oder geschweißte
    Ausführung der Diebstahl-Schutzhülle (Pos.1)
  2. die einseitig, gleichzeitig als Anschlag dienende Durchschubsperre (Pos.2)
  3. der Verschluß der Diebstahl-Schutzhülle durch Scharnierklappe
    (Pas.3) oder mittels Spezial-Einsteckriegel mit Steckschloß (Pos.4)
  4. die Ausschnitte für Antennen, Daten- und Stromkabelanschlüsse
    (Pos.5)
  5. die durch den eingeschobenen AP verdeckte Befestigung
    der Diebstahl-Schutzhülle (Pos.6)
  6. die Herstellung der Diebstahl-Schutzhülle aus Stahlblech,
    Stahl-Lochblech, Aluminium oder Kunststoff unterschiedlicher Materialstärken.

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