(57) Hauptanspruch: Sonnenschutzvorrichtung mit wenigstens
einem Sonnenschutzsegel (3), das mit einer Haltvorrichtung
mit wenigstens drei Haltestangen (2) von einer Aufstellfläche beabstandet befestigbar ist, wobei das oder
die Sonnenschutzsegel (3) mittels einer Tuchwelle (4), die zwischen zwei dieser Haltestangen (2) drehbar gelagert ist,
aufwickelbar ist, wobei das oder die freien Enden (5, 5′) des/der Sonnenschutzsegel (3) mit den jeweils anderen
Haltestangen (2) verbunden ist/sind.