(57) Zusammenfassung: Riemen für Gürtel, Hosenträger, Armbänder,
Uhrarmbänder und sonstige Leibriemen, Tragriemen
für Taschen und Rucksäcke, Verschlussriemen für Taschen,
Rucksäcke, Koffer, Sportgeräte, Schuhe und Kleidungsstücke,
Riemen als Zier- und Schutzstreifen für Taschen,
Rucksäcke, Koffer, Schuhe und Kleidungsstücke,
Riemen als Befestigungsgurte für Sportgeräte, Schuhe,
Gepäck und Ausrüstung, Riemen zur Verwendung als Krawatte,
Riemen als Bespannung für die Sitz- und Liegeflächen
von Möbeln dadurch gekennzeichnet, dass sie aus
aufbereiteten gebrauchten oder neuen Fahrrad- und/oder
Rollstuhlreifen bestehen.