(57) Hauptanspruch: Hiermit werden folgende Schutzansprüche
für den Diebstahlschutz geltend gemacht
- die gebogene, geschraubte, genietete oder geschweißte
Ausführung der Diebstahl-Schutzhülle (Pos.1) - die einseitig, gleichzeitig als Anschlag dienende Durchschubsperre (Pos.2)
- der Verschluß der Diebstahl-Schutzhülle durch Scharnierklappe
(Pas.3) oder mittels Spezial-Einsteckriegel mit Steckschloß (Pos.4) - die Ausschnitte für Antennen, Daten- und Stromkabelanschlüsse
(Pos.5) - die durch den eingeschobenen AP verdeckte Befestigung
der Diebstahl-Schutzhülle (Pos.6) - die Herstellung der Diebstahl-Schutzhülle aus Stahlblech,
Stahl-Lochblech, Aluminium oder Kunststoff unterschiedlicher Materialstärken.