(57) Zusammenfassung: Die Erfindung betrifft einen Körper, insbesondere einen
Spielkörper, mit mindestens einer Kante, über die der
Spielkörper kippbar ist. Die Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, dass mindestens ein Ende mindestens einer
der Kanten ein Mittel zum Erleichtern der Kippbarkeit aufweist.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Unterlage, insbesondere
eine Spielunterlage, mit einer im Wesentlichen
ebenen Oberfläche. Die Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, dass mindestens eine kreisförmige Ausnehmung
in der Oberfläche der Unterlage vorgesehen ist.