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Grillstation

(57) Hauptanspruch: Grillstation, dadurch gekennzeichnet,
dass eine zweifach abgewinkelte Rückwand (5) vorgesehen
ist, dass eine untere Abwinklung (4) mit einer Feuerstelle
(2} versehen ist und dass eine obere Abwinklung (7}
über der Feuerstelle (2) einen Rauchfang (8) aufweist und
von einem Rauchabzug durchsetzt wird.

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