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Kindersicherheitssitz

(57) Zusammenfassung: Ein Kindersicherheitssitz (7) zur Anbringung an Fahrzeugsitzen (1) eines Kraftfahrzeuges umfasst ein Rahmengestell
(10) mit einer gepolsterten Sitz- (16) und Rückenebene
(33) und einem Hüftrahmen (21). Der Kindersicherheitssitz (7) ist an den Rückseiten zweier benachbarter Fahrzeugsitze (1) in deren Rückenlehnen (6) oder Kopfstützen
(8) einsetzbar. Das Rahmengestell (10) weist mindestens ein als bei einer abrupten Verzögerung der Bewegung des Kraftfahrzeuges selbsttätig aufblasbarer Airbag (32) ausgebildetes Schutzpolster (31) auf. Im Falle eines Unfalls wird dadurch die Sicherheit eines im Kindersicherheitssitz (7) transportierten Kindes erhöht.

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