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Kreuzungsstück für Heizungsrohre

(57) Hauptanspruch: Kreuzungsstück für Heizungsrohre
aus Metall oder Kunststoff, das rechteckig und geschlossen
ist und an dessen Oberseite sich rechts und links je zwei
Rohrstutzen aus Metall befinden, dadurch gekennzeichnet,
dass das Kreuzungsteil in den Fußboden versenkt werden
kann und an den Enden wieder über dem Fußboden angeschlossen
wird.

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