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Maschinenfahrbahn

(57) Zusammenfassung: Die Erfindung betrifft eine Maschinenfahrbahn, insbesondere
für in der Abwassertechnik eingesetzte zwangsverfahrbare fahrspurgebundene Maschinen, beispielsweise
Räumer mit geradliniger oder gekrümmter Bewegungsrichtung.
Die Fahrbahn besteht aus einer Vielzahl
von Protektoren. Sie ist vom tragenden Untergrund entkoppelt
und mittels spezieller Elemente definiert gelagert.
Erfindungsgemäß liegt die gesamte Fahrbahn auf dehnbaren,
federkräftigen und hochbelastbaren streifenförmigen
Auflagern, beispielsweise Kunststoffbändern. Die
Auflager sind in Nuten, die in die Bauwerksoberfläche
eingearbeitet sind, eingesetzt. Zusätzlich können Kompressionsbänder
als Feuchtigkeitsbarriere zwischen den
Protektoren und dem Grundbauwerk vorgesehen sein,
und zwar jeweils im Randbereich der Fahrbahn.
Die einzelnen Protektoren sind durch Dilatationselemente,
die die Aufgabe und Eigenschaft haben, die durch
Temperatur- und Materialunterschiede entstehenden Bewegungen
aufzunehmen, miteinander verbunden.
Um ein Abheben der Protektoren vom Untergrund zu verhindern,
sind diese mit Stabilisatorelementen versehen,
die wiederum in geeigneter Weise längsbeweglich am
Grundbauwerk befestigt sind .

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