(57) Hauptanspruch: Stegeinlage (fjg. 1 und Fig .4) für alle
Saiteninstrumente, auch Klaviere, dadurch gekennzeichnet,
dass sie breiter ist als die bisherigen und insbesondere
dadurch, dass sie ab dem Punkt des gewünschten Beginns
der schwingenden Saite, eine Wölbung aufweist, die der einer
schwingenden Saite entspricht, wodurch die Saite nach
dem Anschlag leicht wieder auf die Stegeinlage auftrifft.
Dadurch wird mehr Energie auf den Klangkörper übertragen
und auch der Obertonreichtum verstärkt.