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Schusswaffe

(57) Zusammenfassung: Eine Schusswaffe (1) umfasst einen Holm (4), einen
Schaft (2) sowie einen daran befestigten Lauf (3) mit einer
Zieleinrichtung (5), ein Gewehrschloss (7) und einen Abzugsbügel
(21). Durch die Schusswaffe (1) sollen exakte
Zieltreffer ermöglicht und dabei eine Abweichung von der
anvisierten Ziellinie während der Abgabe des Schusses
verhindert werden. Hierfür besitzt die Schusswaffe (19
eine Energieeinheit (9) zum Speichern von elektrischer
Energie, einen Auslöser (10, 47) zur Auslösung eines
Schusses, der durch vom Schützen erzeugte Druckluft,
Zungendruck oder Augenbewegung betätigbar ist, und
einen Auslöseumsetzer (15), der mit der Energieeinheit
(9) und mit dem Abzugsbügel (21) verbunden ist.

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