(57) Hauptanspruch: Sicherheitssystem für Land- und Luftfahrzeuge,
umfassend wenigstens einen, bei einer abrupten Verzögerung der Bewegung des Fahrzeuges selbsttätig
aufblasbaren Luftsack, der zumindest den Kopf und den
Oberkörper einer auf einem Fahrzeugsitz befindlichen Person
schützt, wobei der Luftsack im nicht aktivierten Zustand
in der Kopfstütze des Fahrzeugsitzes untergebracht ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der Luftsack (14) aus zumindest
zwei über eine zerreißbare Verbindungswand (17) miteinander
verbundenen Teilluftsäcken (15,16) besteht. die
bei einer entsprechenden Verzögerung des Fahrzeuges (1)
in Fahrtrichtung desselben unter Zerreißen der Verbindungswand
(17) nacheinander aufgeblasen werden.