(57) Zusammenfassung: Beschrieben wird ein Verfahren zur Herstellung von keramischen Fasern aus der Schmelze. Danach wird eine
Schmelze von Keramikausgangsmaterialien einer Temperatur von
mindestens etwa 1150° C durch die Düse eines
Werkzeugs geführt und danach erstarren gelassen, wobei
mindestens die Teile des Werkzeugs, die der Einwirkung
der Schmelze ausgesetzt sind, aus einem Material bestehen,
das einen Schmelzpunkt oberhalb etwa 2200°C hat,
die erforderliche Festigkeit aufweist und korrosionsbeständig
ist. Ferner betrifft die Erfindung nach diesem Verfahren
hergestellte keramische Fasern, insbesondere Mikrohohlfasern,
vorzugsweise in monolithischer Form,
und deren vorteilhafte Verwendung.