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Verwendung von Mikrohohlfasern

(57) Zusammenfassung: Verwendung von Mikrohohlfasern aus
Keramik, Porzellan oder Metall mit einem Außendurchmesser
von 3 bis 20 μm und einem Hohlfaser-Lumen von 0,05
bis 19 μm, deren Oberflächen im Hohlfaser-Lumen
und/oder auf dem Peripherieumfang verspiegelt sind, zur
Lichtleitung.

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