(57) Zusammenfassung: Wärmeübertrager (1) als geschlossener
Behälter, dadurch gekennzeichnet, dass die Vernichtung
von beispielsweise Legioneilen und anderen gesundheitsgefährdenden
Stoffen im Frischwasser (5) durch das
Vorhandensein einer Thermoschleuse (9) mittels Enthitzer
(10), möglich ist.