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Hängesaite für Streichinstrument

(57) Hauptanspruch: Hängesaite für Streichinstrumente ist
dadurch gekennzeichnet, dass eine verdichtete legierte
Golddrahtschlinge (1) in abgestimmtem Durchmesser und
in abgestimmter Länge eine stoffschlüssige Verbindung
eingeht. Diese dient als Verbindungsglied zwischen Saitenhalter
(2) und Endknopf/Stachelnuss (3).

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